Warum diese Kampagne?

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Honorarreform für vertragsärztliche Leistungen. Teil dieser neuen Bestimmungen ist das so genannte Regelleistungsvolumen (RLV). Diese Regelung des Leistungsvolumens besagt, dass ein Arzt für die Behandlung seiner kranken Patientin pro Quartal einen festgesetzten maximalen Betrag zur Verfügung gestellt bekommt, unabhängig davon, welche Versorgung die Frau benötigt oder wie oft sie seine Hilfe in Anspruch nimmt.


Der Berufsverband der Frauenärzte vertritt das Anliegen, alle Patientinnen aber individuell behandeln und beraten zu können. Dieses Anliegen und der vielfältige Wunsch von Patientinnenseite nach mehr Transparenz und einer gesetzlich sichergestellten, adäquaten medizinischen Versorgung waren die Auslöser für die Informationskampagne „Was ist die kranke Frau in Deutschland wert?“.