Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Honorarreform der vertragsärztlichen Leistungen.
Ein Aspekt der neuen Bestimmungen ist das so genannte Regelleistungsvolumen (RLV). Diese Regelung des Leistungsvolumens besagt, dass einem Arzt für eine Patientin pro Quartal ein festgesetzter maximaler Euro-Betrag zur Verfügung gestellt wird, ein sogenannter „Fallwert“. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Versorgung die Frau benötigt oder wie oft sie seine Hilfe in Anspruch nimmt – dieser maximale Wert bleibt immer gleich. Verhindern soll die neue Gesetzgebung, dass Ärzte ein Interesse an der wiederholten Behandlung einer Patientin haben.
Wie hoch ist dieser Fallwert nun für eine gynäkologische Behandlung in Deutschland?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn der Fallwert wird auf Basis von regionalen Honorar- und Abrechnungsdaten der Arztgruppe aus 2007 und 2008 ermittelt; es handelt sich dabei somit um einen kalkulatorischen regionalen Fallwert der Arztgruppe. D. h., einzelne Regionen in Deutschland verfügen über unterschiedliche RLV-Werte.
Hier geht es zur RLV-Karte …
Dass sich die Honorarreform nicht unbedingt positiv für Patient und Arzt auswirkt, veranschaulicht auch dieser Auszug aus einem Artikel der Apotheken-Rundschau:
„…Hier nur eines von vielen Beispielen. Ein Rheumatologe befragt und untersucht einen neuen Patienten, er führt einen Ulltraschall der Gelenke sowie ein EKG durch, veranlasst eine Laboranalyse, er berät und behandelt. Dafür standen ihm im vorigen Jahr noch etwa 100 Euro zur Verfügung wohlgemerkt für das ganze Quartal. Wenig genug. Für die gleichen Leistungen gibt es nach der Reform gerade noch 39 Euro!
Ähnliches widerfährt Frauenärzten, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Psychiatern, Chirurgen und vielen anderen, die sich in zehn langen Jahren der Ausbildung ihre Spezialkenntnisse aneigneten. Sie haben sich für ihre Praxiseinrichtung samt teuren Geräten verschuldet, müssen ihre Helferinnen bezahlen- und können mit den neuen Honorarsätzen weder ihre Praxis halten noch ihre Familie ernähren.….“

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